Aufgaben und Ziele
Unser pädagogischer Auftrag
Gegründet von Lehrkräften, die sich als Reformpädagogen verstanden, verfolgen wir bis heute einen pädagogischen Auftrag. Ziele der damaligen Bewegung waren die Naturverbundenheit der Schülerinnen und Schüler und die Klassengemeinschaften zu stärken.
Heute zeigt sich dieser Schulbezug in dem am bayerischen Lehrplan orientierten Bildungsangebot der Schullandheime. Schullandheime verstehen sich als schulische Lernorte, an denen Schülerinnen und Schüler Unterrichtsgegenstände mit Händen, Herz und Verstand begreifen und erleben.
Ziele und Aufgaben
Das Bayerische Schullandheimwerk (BSHW) und die Bayerische Akademie für Schullandheimpädagogik (BASP) verfolgen folgenden Zweck:
- Wir setzen uns dafür ein, dass Schulklassen und Schülergruppen auch in Zukunft gemeinsam Schullandheimaufenthalte erleben werden.
- Wir unterstützen Lehrkräfte, Schullandheimaufenthalte entsprechende der Lehrplananforderungen zu gestalten.
- Mit unserer pädagogischen Arbeit geben wir den Schullandheimträgern Impulse zur Weiterentwicklung eines qualitativhochwertigen, pädagogischen Angebots auf Grundlage aktueller bildungspolitischer Entwicklungen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.
- Wir setzen uns dafür ein, dass am Lernort Schullandheim soziales Lernen auch in Zukunft an erster Stelle steht.
- Wir fördern ein vereintes Europa durch gemeinsame Schullandheimaufenthalte bayerischer Schulklassen mit Klassen aus anderen europäischen Ländern.
“Bayerisches Schullandheim“ – Unser Gütezeichen
Um die Qualität von Schullandheimaufenthalten zu sichern, vergibt das Bayerisches Schullandheimwerk ein Gütezeichen. Bildungseinrichtungen, die sehr gute Bedingungen für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten bieten, dürfen dieses Gütezeichen tragen, und können über das Bayerische Schullandheimwerk Fördermitteld beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales beantragen.
Informationen zu unserem Qualitätsbegriff finden Sie hier!
Rolle als Dachverband von 28 Bayerischen Schullandheimen
- Vertretung des gemeinsamen Anliegens der Schullandheimträger auf Landes- und Bundesebene,
- Abstimmung der Interessen der Schullandheimträger und Förderung der internen Kommunikation,
- Unterstützung der Schullandheimträger bei der Sicherung der inhaltlichen Qualität der Aufenthalte auf der Grundlage aktueller bildungspolitischer Entwicklungen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Beschaffung von Finanzmitteln insbesondere Zuschussmittel aus öffentlichen Haushalten und Spenden aus privater Hand, sowie Überwachung einer den öffentlich Richtlinien entsprechenden Verwendung der Finanzmittel.